Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 1. Oktober 2025

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über IT-Dienstleistungen, Softwareentwicklung, Beratung und verwandte Services zwischen der RDA Software GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber").

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Vertragspartner

RDA Software GmbH

Ericusspitze 4

20457 Hamburg

Deutschland

E-Mail: kontakt@rdasoftware.de

Telefon: 040356259770

Handelsregister: Amtsgericht Hamburg

Registernummer: HRB Nummer wird ergänzt

Geschäftsführer: Rojan Bahmann

USt-IdNr.: UST-IdNr. wird ergänzt

Verantwortliche Person: Rojan Bahmann

3. Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

4. Leistungen und Leistungsumfang

4.1 Allgemeines

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen individuellen Leistungsbeschreibung, dem Angebot und der Auftragsbestätigung. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

4.2 Softwareentwicklung

Bei individueller Softwareentwicklung erfolgt die Entwicklung nach den vereinbarten Spezifikationen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, während der Entwicklungsphase regelmäßig Feedback zu geben und bei Abnahmeterminen mitzuwirken.

  • Alle Anforderungen werden vor Projektbeginn schriftlich fixiert
  • Änderungswünsche während der Entwicklung werden separat berechnet (Change Requests)
  • Der Auftraggeber erhält Zugang zu einem Entwicklungs-/Staging-System zur Überprüfung des Projektfortschritts
  • Testphasen und Abnahmeprozesse werden individuell vereinbart

4.3 Beratungsleistungen

IT-Beratungsleistungen erfolgen auf Basis vereinbarter Tagessätze oder Pauschalpreise. Die Beratung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung anerkannter Grundsätze der IT-Branche.

4.4 Wartung und Support

Wartungs- und Supportleistungen werden auf Basis separater Service Level Agreements (SLA) erbracht. Reaktionszeiten und Verfügbarkeitsgarantien sind individuell vereinbart.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugriffe rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere:

  • Technische Dokumentationen und Systemzugänge
  • Ansprechpartner für fachliche und technische Fragen
  • Testdaten und Testumgebungen
  • Zeitnahe Rückmeldungen zu Zwischenergebnissen

Verzögert sich die Leistungserbringung durch fehlende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers, hat der Auftragnehmer Anspruch auf Anpassung der Termine und gegebenenfalls zusätzliche Vergütung.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

6.1 Preise

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Preise gelten gemäß dem vereinbarten Angebot oder der Auftragsbestätigung.

6.2 Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Projekten mit längerer Laufzeit können Abschlagszahlungen vereinbart werden.

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Der Auftragnehmer behält sich vor, bei Zahlungsverzug die weitere Leistungserbringung bis zum Zahlungsausgleich auszusetzen.

6.3 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

7. Vertragslaufzeit und Kündigung

7.1 Vertragslaufzeit

Die Vertragslaufzeit richtet sich nach der individuellen Vereinbarung. Bei Wartungs- und Supportverträgen gilt eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Vertragsende. Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag jeweils um 12 Monate.

7.2 Ordentliche Kündigung

Projektverträge enden mit Abschluss des Projekts und erfolgter Abnahme. Dauerverträge können unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist gekündigt werden.

7.3 Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  • Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen
  • Erheblichen Vertragsverletzungen
  • Insolvenz oder Liquidation einer Vertragspartei

8. Abnahme und Gewährleistung

8.1 Abnahme

Bei Werkverträgen erfolgt die Abnahme nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung die Abnahme zu erklären oder begründete Mängel schriftlich mitzuteilen.

Unterbleibt eine Reaktion innerhalb der Frist, gilt die Leistung als abgenommen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

8.2 Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme. Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer nach eigener Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt.

Der Auftragnehmer gewährleistet nicht für Mängel, die auf:

  • Unsachgemäße Bedienung oder Änderungen durch den Auftraggeber
  • Höhere Gewalt oder externe Einflüsse
  • Unzureichende Systemvoraussetzungen beim Auftraggeber

zurückzuführen sind.

9. Haftung

9.1 Haftungsumfang

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz. Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten.

9.2 Haftungsbegrenzung

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

9.3 Schadensminderungspflicht

Der Auftraggeber ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu ergreifen, insbesondere regelmäßige Datensicherungen durchzuführen.

10. Urheberrecht und Nutzungsrechte

10.1 Urheberrecht

Alle im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Werke (insbesondere Software, Dokumentationen, Designs) unterliegen dem Urheberrecht und verbleiben beim Auftragnehmer oder werden vom Auftraggeber lizenziert.

10.2 Nutzungsrechte

Bei Individualsoftware erhält der Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung ein nicht-ausschließliches, unbefristetes Nutzungsrecht für die vereinbarten Zwecke. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.

Bei Standardsoftware gelten die jeweiligen Lizenzbestimmungen. Der Quellcode wird nur bei ausdrücklicher vertraglicher Vereinbarung herausgegeben.

10.3 Schutz von Arbeitsergebnissen

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle erhaltenen Arbeitsergebnisse, Dokumentationen und Kenntnisse vertraulich zu behandeln und nicht unbefugt zu vervielfältigen oder an Dritte weiterzugeben.

11. Vertraulichkeit und Datenschutz

11.1 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden.

Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages für eine Dauer von 5 Jahren fort.

11.2 Datenschutz

Sofern der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten verarbeitet, wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich in unserer Datenschutzerklärung unter: /datenschutz

12. Höhere Gewalt

Beide Parteien sind von der Erfüllung ihrer Verpflichtungen befreit, soweit und solange sie durch höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, Streik, behördliche Anordnungen) daran gehindert werden. Die betroffene Partei ist verpflichtet, die andere Partei unverzüglich zu informieren.

Dauert der Fall höherer Gewalt länger als 3 Monate, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

13. Referenzen

Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber nach Projektabschluss als Referenzkunden zu nennen und das entwickelte Projekt in anonymisierter oder mit Zustimmung in nicht-anonymisierter Form in Referenzlisten und Portfolios zu präsentieren.

Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit widersprechen.

14. Änderungen der AGB

Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese AGB mit einer Frist von 6 Wochen zu ändern. Die Änderungen werden dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten AGB als genehmigt.

Bei Widerspruch ist der Auftragnehmer berechtigt, das Vertragsverhältnis ordentlich zu kündigen.

15. Gerichtsstand und anwendbares Recht

15.1 Anwendbares Recht

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

15.2 Gerichtsstand

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Hamburg.

Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

16. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine wirksame und durchführbare Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

17. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie sämtliche vertraglichen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.

Bei Widersprüchen haben individuell vereinbarte Bedingungen Vorrang vor diesen AGB.

Hinweis: Diese AGB stellen eine rechtliche Grundlage dar. Für konkrete Rechtsfragen empfehlen wir die Konsultation eines Rechtsanwalts. Bei Fragen zu diesen Geschäftsbedingungen wenden Sie sich bitte an unsere Rechtsabteilung unter kontakt@rdasoftware.de.